Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl den gesamten Bereich der Wohnraum- als auch der Geschäftsraummiete/ Pachtverhältnisse.

Gerade bei langfristig angelegten Vertragsverhältnissen, die für beide Vertragsparteien wirtschaftlich weit reichende Folgen haben können, legen wir besonderen Wert auf eine sorgfältige, vorausschauende Vertragsgestaltung, um Konfliktpotential von Anfang an zu minimieren.

Im Mietrecht berate ich Mieter und Vermieter (auch im gewerblichen Mietrecht) umfassend bei allen aufkommenden Rechtsfragen; z.B. bei:

  • Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen (von Wohnraum- und Geschäftsraummietverträgen und Pachtverträgen)
  • Kündigungen
  • ausstehender Miete, Schadensersatz
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • Kaution
  • Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten
  • Betriebskostenabrechnungen

Angrenzende Rechtsgebiete wie z.B. das Nachbarrecht, Maklerrecht und das Immobilienrecht runden das Profil ab.

Im WEG- Recht (Wohnungseigentumsrecht) berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, - gemeinschaften, Verwalter. Tätigkeitsschwerpunkte sind hier z.B.:

  • WEG- Versammlungen
  • WEG- Beschlüsse/ Prüfung der Anfechtbarkeit
  • Verwaltertätigkeit

Urteile

Hier finden Sie ausgewählte gerichtliche Entscheidungen zum Miet- und WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht).

Anforderung an Kündigung wg. Eigenbedarfs | In obigem Urteil hat der BGH entschieden, dass die formellen Begründungserfordernisse an eine Vermieterkündigung in der Wohnraummiete wegen Eigenbedarfs nicht überspannt werden dürften. [weiterlesen]

Verjährung des Anspruchs aus überhöhter Miete | In diesem Fall entschied der BGH neben der Wirksamkeit einer Kündigung wegen mehrfachen Zahlungsverzugs mit der Mietzinszahlung des Wohnraummieters ebenfalls über [weiterlesen]

Verjährungsfrist bei Beschädigung durch Mieter | Nach 548 Abs. 1 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten, die Verjährung beginnt in dem Zeitpunkt, [weiterlesen]

Rauchverbot kein Mangel verpachteter Gaststätte | Die Klägerin als Pächterin einer Gaststätte nahm die Verpächterin wegen Schadensersatzes aus Umsatzrückgang in ihrer Gaststätte in Anspruch, nachdem das Nichtraucherschutzgesetz für Rheinland Pfalz [weiterlesen]