Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen/ Unternehmen. Auch hier entstehen in der Praxis häufig Konflikte, die es rechtlich zu bewältigen gilt. Hier berate und vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich z.B. bei:
- Vertragsgestaltungen und Vertragsprüfungen
- Erstellung und Prüfung von AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Reiserecht
- Darlehen/ Leasing
- Schadensersatzansprüchen
- Geltendmachung und Abwehr von Forderungen
Urteile
Hier finden Sie ausgewählte gerichtliche Entscheidungen: