Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl den gesamten Bereich der Wohnraum- als auch der Geschäftsraummiete/ Pachtverhältnisse.
Gerade bei langfristig angelegten Vertragsverhältnissen, die für beide Vertragsparteien wirtschaftlich weit reichende Folgen haben können, legen wir besonderen Wert auf eine sorgfältige, vorausschauende Vertragsgestaltung, um Konfliktpotential von Anfang an zu minimieren.
Im Mietrecht berate ich Mieter und Vermieter (auch im gewerblichen Mietrecht) umfassend bei allen aufkommenden Rechtsfragen; z.B. bei:
- Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen (von Wohnraum- und Geschäftsraummietverträgen und Pachtverträgen)
- Kündigungen
- ausstehender Miete, Schadensersatz
- Mieterhöhungen
- Mietminderungen
- Kaution
- Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten
- Betriebskostenabrechnungen
Angrenzende Rechtsgebiete wie z.B. das Nachbarrecht, Maklerrecht und das Immobilienrecht runden das Profil ab.
Im WEG- Recht (Wohnungseigentumsrecht) berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, - gemeinschaften, Verwalter. Tätigkeitsschwerpunkte sind hier z.B.:
- WEG- Versammlungen
- WEG- Beschlüsse/ Prüfung der Anfechtbarkeit
- Verwaltertätigkeit
Urteile
Hier finden Sie ausgewählte gerichtliche Entscheidungen zum Miet- und WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht).