Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertrete ich als Fachanwältin sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte auf dem gesamten Gebiet des Individual- bzw. Kollektivarbeitsrechts.
Dabei beschäftigt sich das Individualarbeitsrecht mit dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das sog. Kollektivarbeitsrecht beschäftigt sich z.B. mit Tarifverträgen und Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Das Arbeitsverhältnis stellt häufig die Existenzgrundlage von Arbeitnehmern dar, auch für Arbeitgeber können Streitigkeiten mit Arbeitnehmern zu wirtschaftlich weit reichenden Folgen führen. Auf diesem Rechtsgebiet ist daher eine fundierte Rechtsberatung geboten. Durch meine Erfahrungen als Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterin und als Unternehmensjuristin der Personalabteilung eines marktführenden Lebensmittelunternehmens (Human Resources) bringe ich auch die jeweils andere Perspektive in jeden aktuellen Fall mit ein.
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich gerichtlich und außergerichtlich z.B. bei:
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen/ Aufhebungsvereinbarungen
- Gehalt
- Arbeitszeugnissen
- Urlaubsansprüchen
- Tarifvertraglichen Fragestellungen
- Elternzeit
- Arbeitnehmerüberlassung
Urteile
Hier finden Sie ausgewählte gerichtliche Entscheidungen zum Arbeitsrecht...